Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung unseres Tagebaurestloches, das durch den Kiesabbau entstanden ist, verwerten wir genehmigte mineralische Abfälle, speziell Bodenaushub mit der AVV-Schlüsselnummer 170504.
Dabei unterscheiden wir nachstehende Sorten in Abhängigkeit von Herkunft und Beschaffenheit (siehe auch Sortenliste):
Natürlicher Boden
Hierzu zählt Aushub aus „gewachsenem, anstehenden Boden“ in Form von sauberen Mineralböden, Rotliegendem etc., am Herkunftsort in natürlicher Lagerung und ohne Fremdbestandteile (Sortennr. 700)
Bodenaushub, bei Einhaltung unserer Annahmegrenzwerte
Hier handelt es sich um Aushubmassen von befestigten Flächen, aus Kanal- und Leitungsgräben, von bebauten bzw. überbauten Flächen, mit spezifischem oder unspezifischem Belastungsverdacht. Eine Analyse mit dem Parameterumfang gemäß unseres Formblattes „Annahmegrenzwerte“ (Abschnitt Boden) ist erforderlich. Nur bei nachgewiesener Einhaltung der angegebenen Werte ist eine Übernahme und Verwertung bei uns möglich (Sortennr. 600).
Bodenaushub, speziell für Deckschicht
Die Deckschicht des Tagebaurestlochs muss besondere Anforderungen erfüllen. Neben der Analyse gemäß des Formblattes „Vorsorgewerte“ ist zusätzlich die Wasserdurchlässigkeit zu bestimmen (Sortennr. 70).
Bauschutt (Ziegel- und Betonbruch)
In begrenzter Menge ist die Annahme und Verwertung von Ziegel- und Betonbruch möglich – vorzerkleinert auf eine maximale Kantenlänge von 25 cm und bei Einhaltung unserer Annahmegrenzwerte. Eine Analyse gemäß unseres Formblattes „Annahmegrenzwerte“ (Abschnitt Bauschutt) ist demnach erforderlich. Auch hier gilt: Nur bei nachgewiesener Einhaltung der angegebenen Werte ist eine Übernahme und Verwertung bei uns möglich (Sortennr. 630; 640; 650; 660; 670)
Wichtiger Hinweis: Alle anderen mineralischen und nichtmineralischen Bauabfälle können wir nicht verwerten. Nur „sauberen“ roten Ziegelbruch bzw. grauen Betonbruch, jeweils ohne nichtmineralische Bestandteile, nehmen wir Ihnen gerne ab.
Anlieferung
Stets ist vor der Anlieferung das vollständig ausgefüllte und vom Abfallerzeuger unterschriebene Formblatt „Anlieferungsschein“ an uns zu übermitteln.
Zertifizierung
Mit dem seit 2009 geltenden Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ und unserem 2012 eingeführtem Qualitätssicherungssystem stellen wir die fachgerechte und genehmigungskonforme Wiedernutzbarmachung des Tagebaurestloches sicher.
